Die fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist eine Versicherung auf den Todes- bzw. Erlebensfall, bei der der Sparanteil in offene Investmentfonds fließt.
Die Höhe der Leistung ist bei der FLV nicht garantiert, sondern hängt von der Entwicklung der Anteilswerte der zugrundeliegenden Fonds ab. Garantiert ist allerdings eine frei wählbare Versicherungssumme für den Todesfall. Sollte das Produkt als reines Sparprodukt dienen, beschränkt man den Versicherungsschutz auf ein Minimum.
Liegt die Sparleistung bzw. der Wert der Fondsanteile im Todesfall über der Mindestversicherungssumme, so zahlt die Lebensversicherungsgesellschaft die Sparleistung (und einen geringen Prozentsatz als Versicherungsleistung). Ansonsten erhalten die Hinterbliebenen die Mindestversicherungssumme.
Die Erträge aus FLV fließen Kunden stets "steuerfrei" zu (durch die Einhebung der 4%igen Versicherungssteuer), zusätzlich besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Prämienzahlungen als Sonderausgaben geltend zu machen.
Bei der FLV kann der Kunde über die Veranlagung seiner Sparanteile frei entscheiden und seine Anlageentscheidung während der gesamten Laufzeit (meist kostenfrei) verändern.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Lebensversicherungen bietet die FLV absolute Transparenz in Bezug auf die laufende Ertragsentwicklung des Kapitals.
Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie von unserer Erfahrung.